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ipeak Infosystems GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der ipeak Infosystems GmbH (nachfolgend «ipeak») regeln die Rahmenbedingungen der Geschäftsbeziehungen zwischen ipeak und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Die vorliegenden AGB umfassen auch die Dienstleistungen des Portals ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links).

1.2 Die AGB ergänzen die Regelungen in den individuellen Verträgen (integrierter Bestandteil) jedes Kauf-, Lizenz-, Miet-, ASP-, Hosting-, Wartungs- und Dienstleistungsvertrag, in welchen allenfalls von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden können. Wird im individuellen Vertrag und seinen Anhängen nichts vermerkt, so gelten die Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde bei der Bestellung auf solche hinweist. Abweichungen der AGB werden zwischen ipeak und dem Kunden schriftlich vereinbart.

2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von ipeak sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch den beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ipeak zustande, ausserdem dadurch, dass ipeak nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. ipeak kann eine schriftliche Bestätigung des Kunden verlangen.

2.2 Zur Klarstellung wird ipeak in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufführen, welche Leistungen vereinbart wurden. Ist der Vertragsinhalt aus Sicht des Kunden nichtzutreffend wiedergegeben, so kann er unverzüglich widersprechen. Sein Schweigen gilt als Zustimmung.

3. Urheberrecht der Softwarelizenzen
3.1 Die Software ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen und Arbeitsergebnissen, die ipeak dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, verbleiben bei ipeak oder ihrem Lizenzgeber. Kopien des Lizenzmaterials dürfen ohne Einverständnis von ipeak nicht erstellt werden.

3.2 Bezüglich der von ipeak erstellten Software räumt ipeak dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht ein, die Software zu nutzen. Der Kunde ist nur berechtigt, mit der Software eigene Daten selbst für eigene Zwecke zu verarbeiten.

3.3 ipeak gewährt dem Kunden das Lizenzmaterial, sofern die Wartungs- und Hosting-Gebühren regelmässig bezahlt werden. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwarelizenzen erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht am Lizenzmaterial.

3.4 ipeak vertreibt neben ihrer eigenen Software auch Software Dritter („Fremdsoftware“). Der Kunde ist berechtigt, Fremdsoftware in dem gemäss dem End User License Agreement („EULA“) des jeweiligen Dritten zulässigen Umfang zu nutzen. Das jeweils geltende EULA ist in der Auftragsbestätigung aufgenommen und ist Vertragsbestandteil. Sollten die Bestimmungen des EULA nicht gültig zwischen dem Dritten und dem Kunden vereinbart werden, finden subsidiär die Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen auch auf die Nutzung der Fremdsoftware Anwendung.

3.5 Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testsoftware usw. von ipeak, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von ipeak. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung von ipeak nicht genutzt werden und sind nach Ziffer 26 geheim zu halten.

3.6 An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software (z.B. neuen Releases oder Versionen) erwirbt der Kunde dieselben Nutzungsrechte wie an der anfangs gelieferten Software.

4. Nutzungsrecht
4.1 Durch die Erteilung des Auftrages erklärt der Kunde, dass ihm die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Rechte (Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte) an den eingelieferten Werken (Bilder, Texte, Musik usw.) zustehen. Falls durch die Verwendung, Bearbeitung oder Verbreitung solcher Werke fremde Urheber- bzw. Nutzungsrechte verletzt werden, haftet der Kunde gegenüber ipeak für daraus entstandenen Schaden. Er wird ipeak auch die Kosten (inkl. Anwaltskosten) zur Abwehr und Befriedung von entsprechenden Ansprüchen Dritter ersetzen.

4.2 Die schweizerischen und allenfalls auch ausländische Rechtsvorschriften sind bei der Nutzung des Internets einzuhalten.

4.3 Im Weiteren sind das Bundesgesetz über den Datenschutz und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten, welche Vorschriften über die Bearbeitung von Personendaten enthalten. Immaterialgüterrechte (z.B. Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) geniessen auch im Internet Schutz. Ferner ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG sowie die Grundsätze der schweizerischen Lauterkeitskommission zu beachten.

5. Verantwortung von Inhalt und Informationen
5.1 Verantwortung der Kundeninhalte: der Kunde ist für seine interne Inhalte und Informationen (Daten, Bilder, Sprache) verantwortlich, die er oder Dritte vom ASP-Provider übermitteln oder bearbeiten lässt. Der Kunde ist zudem für alle in seiner Umgebung bereit gehaltenen, abruf- oder bestellbaren Informationen, Produkte und Dienstleistungen verantwortlich.

5.2 Die Verantwortung der extern angelieferten Inhalte liegt bei der Ursprungsquelle nicht bei ipeak. Der Informationsanbieter von externen Quellen ist für seine Inhalte und Informationen (Daten, Bilder, Sprache) verantwortlich, die er oder Dritte vom ASP-Provider übermitteln oder bearbeiten lässt. Der externe Informationsanbieter ist zudem für alle in seiner Umgebung bereitgehaltenen, abruf- oder bestellbaren Informationen, Produkte und Dienstleistungen verantwortlich.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine unzulässigen Angebote zu machen und keine Informationen und Hinweise auf Informationen (insbesondere Links) mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereit zu halten. Verboten sind insbesondere Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Strafgesetzbuches (StGB), Pornografie im Sinne von Art. 197 Ziffer 1 und 3 StGB, Aufrufe zu Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB sowie Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB, Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung, unerlaubte Glückspiele und Wetten (insbesondere im Sinne des Lotteriegesetzes), Informationen, die Urheberrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritte verletzen.

6. Referenzen, Tätigkeit für Wettbewerber
6.1 ipeak ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Kunden verwenden.

6.2 Möchte der Kunde Werbung von Drittparteien auf seinem System ausstrahlen, so ist dies immer Sache zwischen diesen zwei Parteien. Die Werbung darf nicht unzulässig sein und muss im Sinne von Artikel 5.3 sein.

6.3 Es ist ipeak gestattet, währen der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.

6.4 ipeak ist es erlaubt die Webseite www.ipeak.ch mit der Homepage des Kunden zu verlinken. Des Weiteren hat ipeak das Recht, die vorliegende Kooperation in Firmenpräsentationen, auf Websites, an Messen und in Drucksachen als Referenz zu präsentieren.

7. Portal ibexfusion.com
Das Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) ist ein webbasiertes Portal, welches für die Nutzung als digitales Ökosystem und Content Management ausgelegt ist und auf unterschiedlichen Ausgabegeräten bedient werden kann. Mit Nutzung des Portals ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) stimmt der Nutzer zu, dass ihm ipeak portalbezogene Informationen jederzeit zustellen darf. ipeak sendet dem Nutzer keine Werbung von Dritten zu.

7.1 B2C-Kundenservice
Im B2C Kundenservice handelt es sich um eine Webplattform, auf der sich ipeak-Kunden registrieren können. Im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Webplattform verarbeitet ipeak, sofern notwendig, Daten von deren Kunden. Die Notwendigkeit besteht in der Erfüllung der verfügbaren Dienstleistungen u. a. für Push-Nachrichten. Darüber hinaus werden Nutzerdaten in einem Backup gespeichert. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte. In diesem Rahmen verarbeitet ipeak, sofern notwendig, personenbezogene Daten von den Kunden. Dies umfasst insbesondere die Erfüllung der gewünschten Dienstleistung, die dazu notwendigen Push-Nachrichten, die Speicherung der Daten für den Nutzer sowie die Sicherung in einem Backup. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

7.2 B2B-Kundenservice
Im B2B Kundenservice handelt es sich um eine Webplattform, auf der sich ipeak Kunden registrieren können und ihre Inhalte, Angebote, Dienstleistungen, Prozesse (allg. Informationen) ihren internen und externen Nutzern bereitstellen können. Es können Daten hochgeladen, verwaltet und auf verschiedene digitale Medien weiterpubliziert werden. Die Umsetzung und Einhaltung der Vertragsbestimmungen und Datenschutzbestimmungen zwischen dem ipeak Kunden und dessen internen und externen Nutzern, liegt in der alleinigen Verantwortung des ipeak-Kunden.

7.3 Login und Portalzugang
Nach Auftragserteilung des Kunden wird ipeak dem Kunden ein Login beziehungsweise den Portalzugang bereitstellen. Je nach individueller Nutzung des Portals und der dahinterstehenden Software verarbeitet ipeak personenbezogene Daten von den internen (B2B) und externen (B2C) Nutzern des jeweiligen Kunden. Dies geschieht im Rahmen der individuellen Vertragserfüllung mit dem ipeak-Kunden. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte.

7.4 Registrierung und Verantwortungsbereich der Nutzer
7.4.1 Damit der Nutzer die Services auf dem Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) nutzen kann, muss er sich registrieren und ein Profil erstellen. Der Nutzer/User ist Inhaber seiner Daten und verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen sowie seine Daten bei Änderungen zeitnah nachzuführen.

7.4.2 Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass seine Kontaktdaten, insbesondere seine Adresse und E-Mail, aktuell und funktionstüchtig sind. Kann der Kunde aufgrund veralteter oder fehlerhafter Kontakt- und Profildaten nicht erreicht werden, ist er für daraus resultierende Schäden haftbar.

7.4.3 Die absichtliche Angabe von falschen Profildaten wird zudem als Missbrauch gemäss Ziffer 12 betrachtet.

7.5 Dokumentenzustellung
7.5.1 Wird der Zugang zum elektronischen Ablagebereich gewährt, so gelten Unterlagen wie Rechnungen, Schulungsunterlagen etc., die im dafür vorgesehenen Bereich hinterlegt werden, von ipeak als ausdrücklich zugestellt. Ohne den Zugang zum elektronischen Ablagebereich werden geschäftsrelevante Dokumente per Post oder E-Mail zugestellt. Als unterstützende Massnahme erhält der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Benachrichtigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung und Verantwortung, seinen Account auf der Plattform regelmässig einzusehen und die enthaltenen Nachrichten zu lesen und zu bearbeiten.

7.5.2 ipeak übernimmt keine Haftung dafür, wenn die Benachrichtigung, aufgrund von fehlerhaften bzw. veralteten Kontaktdaten oder aus anderen nicht von der ipeak zu verantwortenden Gründen, nicht zugestellt werden kann, wenn sie im Spamfilter des Nutzers landet oder wenn sie nicht geöffnet bzw. nicht gelesen wird.

8. Systemanforderungen und Speicherplatz für das Portal ibexfusion.com
Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der Funktionen auf dem Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) obliegt ausschliesslich dem Kunden. Dieser ist für die Ausgabegeräte, auf denen er das Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) nutzt, deren Funktionstüchtigkeit und deren Sicherheit selbst verantwortlich. Genutzt werden können die Ausgabeprodukte auf handelsüblichen Devices mit entsprechender und aktualisierter Software (insbesondere iOS, Android, Windows). Voraussetzung für die Nutzung des Portals ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) ist eine Verbindung zum Internet. Eine funktionierende Internetverbindung muss vom Kunden sichergestellt werden und ist nicht Sache der ipeak. Für eine optimale Funktionsweise und Darstellung empfehlen wir die folgenden Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari.

9. Datensicherheit und Datensicherung auf dem Portal ibexfusion.com
Die Bearbeitung von Daten auf dem Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) erfolgt immer verschlüsselt.

9.1 Datensicherung
ipeak sichert die Kunden- und Nutzer-/Userdaten sorgfältig und in regelmässigen Zeitabständen. ipeak trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Ausfällen des Servers sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Kunden.

9.2 Schutz der Daten und Rechenzentrum
ipeak prüft die Serverplattform auf Viren und schützt die auf dem Server gespeicherten Zugangsdaten des Kunden mit geeigneten, dem technischen Stand entsprechenden Mitteln gegen unbefugte Zugriffe. Für Datenverluste bei Systemausfällen, Stromausfällen oder anderen Störungen im Rechenzentrum übernimmt ipeak keine Haftung. Die von ipeak beauftragten Rechenzentren verfügen mehrheitlich über mindestens folgende Zertifizierungen: ISO/IEC 27001:2013, 27017:2015, 27018:2019, ISO/IEC 9001:2015 und CSA STAR CCM v3.0.1.

10. Missbrauch
ipeak behält sich das Recht vor, Nutzerprofile bei Verdacht auf Missbrauch oder bei erfolgtem Missbrauch jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu löschen. Der diesbezügliche Entscheid liegt im alleinigen Ermessen von ipeak, die dem betroffenen Nutzer im Zweifelsfall Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Als Missbrauch gilt insbesondere die absichtliche Angabe von falschen Profildaten. Um sich vor Missbräuchen zu schützen, geht ipeak mit allen gebotenen rechtlichen Mittel gegen Missbräuche vor (Strafanzeige, Schadenersatzklage usw.).

11. Verfügbarkeit des Portals ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links)
ipeak hat mit ihren Soft- und Hardware-Partnern höchstmögliche Verfügbarkeit vereinbart. ipeak kann jedoch nicht garantieren, dass die Benutzung des Portals jederzeit und ohne Unterbrechung möglich ist. Insbesondere aufgrund höherer Gewalt sowie aus Gründen ausserhalb des Einflussbereichs von ipeak (z.B. Abbruch oder Nichtzustandekommen der Internetverbindung, Störung im externen Rechenzentrum) kann es zu Unterbrüchen auf der Plattform und/oder temporärer Unmöglichkeit des Zugriffs auf die Plattform kommen. Jegliche Haftung von ipeak ist diesbezüglich ausgeschlossen.

12. Löschung des Profils auf dem Portal ibexfusion.com
12.1 B2C-Kunde
Die Löschung des Profils ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen möglich.

12.2 B2B-Kunde
Die Löschung des Profils erfolgt unter Einhaltung der Vertraglichen Kündigungsfristen sowie der definierten Formvorschriften und gesetzlichen Vorgaben. Bei der Löschung des Profils werden alle Daten des Nutzers gelöscht, soweit dies technisch und mit angemessenem Aufwand möglich und rechtlich zulässig ist. In Backups gespeicherte Daten werden nicht nachträglich entfernt. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle Daten und Dokumente, die er darüber hinaus behalten will, ausserhalb des Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) zu speichern.

13. Hilfe, Support, Wartung, Feedback
13.1 Für Fragen oder bei Schwierigkeiten, Störungen und technischen Fehlermeldungen kann der Kunde jederzeit eine Supportanfrage per E-Mail an service@ipeak.ch senden oder auf dem Servicedesk ein Ticket eröffnen.

13.2 ipeak informiert den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zwecks Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind. ipeak bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und wenn immer möglich nachts durchzuführen. Serviceänderungen werden nur in Notfällen durchgeführt und dem Nutzer vorzeitig kommuniziert.

14. Datenschutz
14.1 ipeak verpflichtet sich zur Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, der europäischen Datenschutzgrundverordnung und insbesondere der Datenbearbeitungsgrundsätze. Sie stützt sich auf Art. 13 der Bundesverfassung zum Schutz der Privatsphäre.

14.2 Bei Supportanfragen, System- oder Softwarefehlern, darf der ipeak-Support die betroffenen Profil- und Transaktionsdaten einsehen und bearbeiten. ipeak ist es erlaubt, dem Nutzer automatische Hilfestellungen und Erinnerungsfunktionen anzuzeigen.

14.3 Weitere Erläuterungen zum Thema Datenschutz und wie ipeak diesen Schutz sicherstellt, sind in der Datenschutzerklärung ausgeführt.

15. Wartungs- und ASP-Gebühren (Application Service Providing)
15.1 Falls nicht anders vereinbart, ist die Wartungs- und ASP vereinbarte Pauschalgebühr jeweils halbjährlich im Voraus zu bezahlen.

15.2 Ist ein direkter Besuch vor Ort beim Kunden notwendig, ein Software-Problem auf einen Hardwarefehler zurückzuführen oder erbringt ipeak auf Wunsch des Kunden von der vereinbarten Wartungsleistung ausgeschlossene Leistungen, werden diese separat nach den üblichen Sätzen berechnet.

16. Wartungs- und ASP-Hosting (Application Service Providing) Leistungen
ipeak erbringt gegen Bezahlung der festgelegten Pauschalgebühr Wartungs- und Hosting-Leistungen (ASP) mit dem Zweck, die Software und Daten zu hosten und die Einsatz- und Funktionstüchtigkeit der gewarteten Software zu erhalten oder im Falle von Fehlern oder Störungen wiederherzustellen. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Dienstleistungen und Lösungen von ipeak im Bereich Application Service Providing (ASP). Diese beinhalten die Kommunikations- und Informationsverwaltung über das Internet und Hosting der Applikationen von ipeak.

16.1 ASP und Wartung umfasst folgende Leistungsmodule:
• Support und ASP-Hosting der Software, Updates der Firmen Software-Produkte
• Telefonischer Support: Montag bis Freitag von 09.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
• Support per E-Mail: service@ipeak.ch
• Telefonische und einfache User-Fragen zu den Produkten von ipeak
• Teil-Änderungen von ursprünglichen Textinhalten
• Kleine und nicht grundlegende grafische Änderungen wie z.B. Logos, Frame, Zeichen etc.
• Personelle Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten Person
• Schulung und Betreuung von 1 bis 2 Personen durch ipeak
• Bugfixes der bestehenden Software
• Hosting sämtlicher Daten, Software, Layouts, Grafische Vorlagen, Bilder und Filmen
• Serverhosting / Hardware: Raum, Klima, Stromversorgung, Aufsetzen der Systeme und Installationen aller nötigen Betriebssoftware der Firmen Hardware
• Sicherheit: verschiedene Sicherheits-Zonen und Serversicherheits-Tools (Hostsecurity)
• Datensicherung: Backup-Release, Database Daily, Database Online
• Operation: Monitoring und Alarmierung

Der Kunde stellt für das gewählte Leistungsmodul, d.h. Fernwartung und Anlieferung von externen Informationsdaten, eine (vorzugsweise Kabelgebundene) Internetleitung mit mind. 5Gbit/Sek auf seine Kosten zur ständigen Verfügbarkeit bereit.

16.2 Von der Wartungsleistung sind ausgeschlossen:
• Reparaturen von Hardware
• Gesamtes Layout und grafische Änderungen des Konzepts
• Installationen und Konfigurationsarbeiten von Dritt- und Fremdprogrammen
• Neue Sendungen / Funktionen / Programme u. U. Navigationen
• Neue Softwareversionen
• Netzwerkbedingte Fehlerbeseitigungen
• Modifikationen von Programmen sowie Weiterentwicklungen der bestehenden Funktionen oder von Teilen derselben. Eine Weiterentwicklung und nicht blosse Verbesserung liegt vor, wenn die Software neue Funktionen, Module und Einsatzforderungen erfüllt oder zusätzliche Einsatzmöglichkeiten aufweist.
• Schäden durch höhere Gewalt
• Beseitigung von Fehlern und Mängeln, die durch Eingriffe von Personen verursacht worden sind, die nicht von ipeak dazu ermächtigt wurden.

17. Zahlungspflicht
17.1 Die Halbjahresrechnungen von ipeak sind, falls nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen zahlbar.

17.2 Ist der Kunde gegenüber ipeak mit einer Zahlung in Verzug, so ist ipeak berechtigt, sämtliche Leistungen für den Kunden einzustellen, solange Kaufpreis, Lizenz-, Wartungs- und Hosting-Gebühr oder Rechnungen nicht vollständig bezahlt worden sind.

17.3 Der Kunde kann eine eigene Forderung nur mit von ipeak schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ipeak an Dritte abtreten.

17.4 ipeak sendet bei Zahlungsverzug Mahnungen an den Kunden. Ab der 2. Mahnung werden für die entstandenen Umtriebe Mahngebühren in Rechnung gestellt.

18. Spezialkonditionen und zusätzliche Leistungen
18.1 Weitere Leistungen, die vom Kunden schriftlich bestätigt werden, basieren auf den Preisen dieser Vereinbarung (siehe Ziffer 20).

18.2 Werden beim ersten Vertragsabschluss Spezialkonditionen betreffend Preis und Laufzeit vereinbart, gelten diese nur für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Danach gelten die regulären Preise.

19. Honoraransätze
Honoraransatz für alle nicht pauschal offerierten Leistungen und Spontanaufträge, wie Supportfälle, welche nicht unter die regulären ASP-Gebühren fallen, erfolgen mit dem üblichen Stundenansatz. Sämtliche Arbeiten, die nicht Teil eines offerierten Projektes sind, werden protokolliert und monatlich abgerechnet.

20. Erfüllungsort und Beizug von Dritten
20.1 Sofern in der Auftragsbestätigung oder den Besonderen Vertragsbestimmungen nicht anders bestimmt, ist Erfüllungsort am Sitz oder bei der Zweigniederlassung von ipeak.

20.2 ipeak ist berechtigt, für die Vertragserfüllung Subunternehmer oder andere Dritte beizuziehen.

21. Leistungszeit, Verzögerungen
21.1 Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens von ipeak schriftlich als verbindlich bezeichnet. ipeak kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

21.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem ipeak durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.

21.3 Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

21.4 Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Dringlichkeit angemessen.

21.5 Hält ipeak einen mit dem Kunden fest vereinbarten Termin nicht ein, so setzt der Kunde ipeak schriftlich zwei angemessene Nachfristen zur nachträglichen Erfüllung. Wird die zweite Nachfrist nicht eingehalten, so befindet sich ipeak im Verzug. Der Kunde ist nach schriftlicher Ansetzung einer weiteren von ipeak nicht eingehaltenen angemessenen Nachfrist berechtigt, von der diese Leistung betreffenden Auftragsbestätigung zurückzutreten. Andere Rechtsbehelfe (Rechtsmittel), als die hier genannten, stehen dem Kunden bei Verzug nicht zu. Vorbehalten bleiben die Verzugs- und Gewährleistungsbestimmungen in den Besonderen Vertragsbedingungen.

22. Haftung
22.1 ipeak steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen. Bei Vertragsverletzung haftet ipeak nur für den durch ipeak verursachten und nachgewiesenen Schaden. In keinem Fall haftet ipeak für Folgeschäden und für dadurch entgangenen Gewinn sowie dabei entstandenen Datenverluste.

22.2 Liegt ein Mangel vor sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung zu beanstanden. Dem Nutzer stehen alle gesetzlichen Gewährleistungen zu, ipeak übernimmt aber keine weiteren Gewährleistungen und schliesst in dem nach anwendbarem Recht grösstmöglichen Umfang alle konkludenten zwingenden Gewährleistungen aus. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erbrachte Leistungen sind entgeltlich und erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.

22.3 Grundsätzlich haftet der Nutzer für seinen Account und die Interaktionen bzw. Transaktionen, die über das Portal ibexfusion.com (inkl. früheren Versionen und Links) stattfinden. Risiken missbräuchlicher Verwendung liegen im Verantwortungsbereich des Nutzers. Der Nutzer haftet für sämtliche Vorfälle und Verbindlichkeiten, die durch Personen entstanden sind, denen er Zugriff auf seinen Account gewährt hat. Für Hacker-Angriffe auf die Plattform des Nutzers übernimmt ipeak keine Haftung.

22.4 Der Zugriff auf das Portal ibexfusion.com (inkl. früheren Versionen und Links) erfolgt über das Internet. Dies impliziert Risiken, die dem Nutzer bekannt sind oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt bekannt sein können. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bzgl. Sicherheitsrisiken, die durch die Benutzung des Internets entstehen können, vollumfänglich selbst zu informieren und abzusichern. Der Nutzer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit Passwörtern, Zugangscodes und Userinformationen.

22.5 ipeak haftet nicht für entsprechende Missbrauchsfälle und auch nicht für unvollständige oder unsorgfältige Upload-Vorgänge. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, diesen Vorgang bis zum bestätigten Abschluss auszuführen oder ihn nötigenfalls zu wiederholen. Obwohl sie die diesbezüglich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen trifft, kann ipeak weder die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit des Portals ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) jederzeit garantieren, noch sicherstellen, dass das Portal ibexfusion.com (inkl. frühere Versionen oder Links) keine Viren oder Fehler enthält.

23. Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder üblicherweise erlangen musste.

24. Geistiges Eigentum
24.1 Das Eigentum an gelieferten Sachen geht erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemässen Vergütung auf den Kunden über. Die Regelungen gelten nicht für Verträge über Hardware- und Softwaremiete.

24.2 Wenn die Nutzungsrechte enden, kann ipeak vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände (wie Softwareexemplare) verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind. Ausserdem kann die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist, verlangt werden.

24.3 Daten des Kunden, die bei ipeak gespeichert werden, gehören dem Kunden. Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden nach 90 Tagen definitiv gelöscht.

24.4 ipeak besitzt sämtliche Rechte an Warenzeichen, Marken, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Patenten und Know-how im Zusammenhang mit Entwicklung, Funktionen und Betrieb, Dienstleistungen sowie an den Hardware- und Software-Systemen und Betriebsmitteln, die für das Erbringen der einzelnen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde hat das für die Zeit des Vertragsverhältnisses befristete, unübertragbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung. Wenn eine Partei Marken- oder Urheberrechte der anderen Partei oder ihrer Unterlieferanten über den vertragsgemässen Gebrauch hinaus verwenden will, holt sie die schriftliche Zustimmung der anderen Partei ein.

24.5 Ohne schriftliche Zustimmung dürfen Angebote, welche durch ipeak erstellt und ausgearbeitet worden sind, nicht als Submission-, bzw. Angebotsvorlagen an Dritte weitergegeben werden. Die Erstellung und das Ausarbeiten von Angeboten sind je nach Umgang (inkl. Projektierung, Konzeptionierung etc.) mit entsprechendem Aufwand verbunden. ipeak behält sich vor, die Aufwendungen bei Weiterverwendung des Angebots in Rechnung zu stellen.

25. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

26. Kündigung und Vertragsauflösung
26.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Wartungs- und ASP-Vertrag (siehe Ziffer 16) ein Jahr respektive bei Vorfinanzierung durch ipeak vier Jahre gültig. Der Vertrag verlängert sich automatisch immer um ein weiteres Jahr.

26.2 Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Wartungs- und ASP-Vertrag beidseitig zum Ende der Vertragsdauer, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres kündbar.

26.3 Kündigt der Kunde den Vertrag bereits vor oder während des Betriebes oder der Dienstleistung, schuldet er ipeak sämtliche ihr entstandenen Kosten für die gesamte Vertragsdauer.

27. Ausserordentliche Vertragsauflösung
27.1 Kündigt ipeak den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst, insbesondere die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder die Dienstleistung zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht und ist im Zeitpunkt einer Vertragsauflösung die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde ipeak sämtliche ihr dadurch entstandenen Kosten für die gesamte Vertragsdauer. Vorbehalten bleibt zudem ein Schadenersatzanspruch von ipeak.

27.2 ipeak kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist, der Kunde seine Zahlungsunfähigkeit erklärt, seine Geschäftstätigkeit aufgibt oder Vermögenswerte ganz oder teilweise seinen Gläubigern abtritt.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Hauptsitz von ipeak oder an der Zweigniederlassung in Steinhausen zuständig. ipeak kann Klagen gegen Kunden auch an deren Sitz oder Wohnsitz anbringen.

29. Schlussbestimmungen
29.1 Kündigung eines Vertrags bedarf der Schriftform im Sinne von Artikel 12 ff. OR und ist nur im Rahmen der Kündigungsfrist (siehe Ziffer 26 und 27) zulässig.

29.2 Die Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages der ipeak innerhalb des Konzerns, insbesondere an eine Rechtsnachfolgerin oder Tochtergesellschaft.

29.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

Steinhausen, 15.09.2021